Rechtsästhetik

Gibt es so etwas wie „Rechtsästhetik“ und was hätte das für Folgen?

Bis heute war mir nicht bekannt, dass es so etwas wie „Rechtsästhetik“ überhaupt gibt und wozu es hilfreich sein könnte. Heute erfahre ich, dass es nicht nur einschlägige Bücher dazu gibt [Damler, Daniel (2016): Rechtsästhetik. Sinnliche Analogien im juristischen Denken. Berlin: Duncker & Humblot], sondern dass es auch gute Gründe dafür gibt, sich damit zu beschäftigen. David Boss schreibt auf dem auch für Theolog:innen sehr empfehlenswerten Verfassungsblog über die rechtlichen Dimensionen von Metaphern in der öffentlichen Rede. Konkret: Kann jemand dafür bestraft werden, dass er / sie anderen vorwirft, sie hätten „Blut an den Händen“ obwohl dies ja „nur“ metaphorische Rede ist? Das ist eine spannende Frage. Und Boss zeigt, wie man sich auf einem hohen Niveau, das in den Alltagsdiskussionen von Kirche und Theologie selten anzutreffen ist, mit dieser Frage auseinandersetzt. Ich habe dabei viel gelernt. Er stellt einleitend fest: „Metaphern sind nicht nur rhetorisches Stilmittel. Sie sind auch ein bedeutender Teil der Rechtswirklichkeit.“ Und er zeigt sehr eindrücklich, inwiefern das zutrifft. Ich wünschte, ich hätte schon früher solche Diskussionen über die juristische Bedeutung von Metaphern kennengelernt, es ist auch für die theologische und kulturwissenschaftliche Arbeit sehr erhellend. Boss schreibt:

Die bildliche Wirkung einer Metapher ist nie nur passiv-rezeptiv, sondern immerzu auch aktiv-gestaltend: A stellt sich etwas vor und schafft mit einer Metapher davon gleichzeitig eine Vorstellung von etwas. B stellt sich unter der Vorstellung von As Metapher wiederum etwas vor und kreiert darauf aufbauend eine eigene Vorstellung. In ihrer Prägnanz ist die Metapher somit nie aussageartig „wahr“ oder „falsch“, wie es demgegenüber die juristische Subsumtion unter Begriffe vorgibt zu sein. Sie hat eine eigenständige Potenz.“

Was mir bei Boss wieder in Erinnerung trat, war der Umstand, dass Metaphern eine eigene Wirklichkeit konstruieren, mit der man umgehen muss. Metaphern sind nicht nur rhetorische Stilmittel, sondern mit ihrem Gebrauch verändert sich die Wirklichkeit auch, ohne dass man das mit wahr oder falsch kategorisieren kann.

Aber das ist erst der Anfang. Jetzt kommen erst die (rechts-)hermeneutischen Fragen. Dazu muss ich hier nichts schreiben, ich verweise einfach auf seinen Text:

Boss, David: „Blood On Your Hands“: Die rechtliche Dimension von Metaphern im Fall Zooey Zephyrs, VerfBlog, 2023/8/03,
https://verfassungsblog.de/blood-on-your-hands-2/,
DOI: 10.17176/20230803-104311-0